Entschuldigungen und Beurlaubungen in der Sekundarstufe 1
- Spontane Erkrankung:
- Melden Sie Ihr Kind bitte morgens telefonisch im Sekretariat ab (02202-969970).
- Entschuldigen Sie Ihr Kind, sobald es die Schule wieder besucht, umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, durch Eintrag im Schulplaner (Klassen 5 – 7) oder formlos schriftlich (Klasse 8,9) bei der Klassenleitung.
- Eine Entschuldigung per eMail ist nicht möglich, da die Unterschrift fehlt.
- Geplanter Arztbesuch
- Arzttermine sollen in der Regel nur außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden,
- Sollte dies nicht möglich sein:Beachten Sie Termine für Klassenarbeiten.
- Beantragen Sie rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher, im Schulplaner (Klasse 5-7) oder formlos schriftlich (Klasse 8, 9), eine Freistellung vom Unterricht bei der Klassenleitung.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind alle versäumten Inhalte und Hausaufgaben nacharbeitet.
Beurlaubung Sek I:
Hier können Sie einen Antrag für eine Beurlaubung der SekI herunterladen oder sie erhalten es im Sekretariat. Zulässige Gründe für eine Beurlaubung finden Sie auf dem Antragsformular.
Füllen Sie den Beurlaubungsantrag aus und geben diesen unterschrieben bei der Klassenleitung ab.