Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie und Ihr vermutlich schon den aktuellen Pressemitteilungen entnommen haben, ist ab dem kommenden Montag, den 14.12.2020, die Pflicht zur Schulpräsenz an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens während der Coronapandemie ausgesetzt.
Was bedeutet das konkret für die Schülerinnen und Schüler des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums?
Das NCG geht ab dem kommenden Montag vollständig in eine Phase des Lernens auf Distanz. Darin haben wir alle, wir als Lehrkräfte, Sie als Eltern und Erziehungsberechtige und natürlich auch Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, mittlerweile Erfahrung, so dass die Umstellung zügig und recht unproblematisch gelingen wird.
1. Lernen auf Distanz für Schülerinnen und Schüler
Das Lernen auf Distanz ist verpflichtend angesetzt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 – Q2. Wir empfehlen aber, dass auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 7 soweit wie möglich von zu Hause aus am Lernen auf Distanz teilnehmen, da wir dadurch die Sozialkontakte noch stärker verringern können.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 7, die am Unterricht in der Schule teilnehmen, gilt folgende Regelung: Eine Teilnahme ist nur für zusammenhängende Tage direkt beginnend ab Montag möglich. Eine Teilnahme am Unterricht in der Schule ist also z. B. nicht nur montags und donnerstags möglich. Sollten Sie also Ihr Kind in der kommenden Woche in die Schule schicken, dann informieren Sie uns darüber bitte im Laufe des Wochenendes per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für den Fall der Teilnahme am Unterricht geben sie ihrem Kind nach Möglichkeit ein digitales Endgerät (in der Regel reicht das Smartphone) mit, mit dem es am Distanzlernen teilnehmen kann, falls nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Außerdem ist es wichtig, dass Ihr Kind Kopfhörer mitbringt, damit es hier in der Schule störungsfrei lernen kann. Sollte Ihr Kind kein digitales Endgerät zur Verfügung haben, dann können wir ein Leih-iPad der Schule zum Arbeiten zur Verfügung stellen. Aber auch in diesem Fall bitten wir darum, Kopfhörer mitzubringen.
Aufgaben für das Distanzlernen werden über Teams und dort, wo es notwendig ist, über die anderen bekannten Kanäle weitergeleitet. Wir empfehlen den Lehrkräften, Arbeitsaufträge zu Beginn der kommenden Woche bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die bereitgestellten Aufgaben zu bearbeiten und zum von der Lehrkraft genannten Zeitpunkt abzugeben. Die Lehrkraft bezieht diese Aufgaben in die Leistungsbewertung mit ein, aber eine einzelne Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler muss nicht zwingend erfolgen.
Die Kommunikation erfolgt über Teams montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Außerdem empfehlen wir den Lehrkräften, in der kommenden Woche für eine Schulstunde pro Fach eine Videokonferenz zu einer im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeiten durchzuführen. Die Teilnahme an einer solchen Videokonferenz ist dann für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem muss bei einer Videokonferenz die Kamera des Endgerätes eingeschaltet sein.
Sollte Ihr Kind in der Übermittagsbetreuung angemeldet sein, kann es zu den angemeldeten Zeiten auch in der kommenden Woche teilnehmen, auch hier gilt, dass Ihr Kind nur dann an der Übermittagbetreung teilnehmen kann, wenn es direkt ab Montag an zusammenhängenden Tagen an der Betreuung im Vormittagsbereich teilnimmt. Eine Mittagsverpflegung findet nicht statt. Bitte informieren Sie uns auch hierüber im Laufe des Wochenendes an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Am 21. und 22.12.2020 sowie am 07.01. und 08.01.2021findet kein Unterricht statt. Auch über Teams wird es an diesen Tagen keine Angebote zum Lernen auf Distanz geben.
2. Klassenarbeiten und Klausuren:
Da die Betreuung und die Durchführung der Klassenarbeiten und Klausuren eine größere Zahl an aufsichtführenden Lehrkräften als üblich erfordern, haben wir festgelegt, dass die Aufsichten Vorrang vor der Durchführung von Videokonferenzen haben. Im Einzelfall werden Lehrkräfte also in der kommenden Woche keine Videokonferenz anbieten können, da sie mit zusätzlichen Klausuraufsichten betraut sind.
Sven Hees Jörg Schmitter 11.12.2020