Nicolaus Cusanus Gymnasium,  Reuterstraße 51, 51465 Bergisch Gladbach

Oberstufe

 

Infotext Oberstufe - Begrüßung

Sie interessieren sich für den Besuch unserer gymnasialen Oberstufe am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium oder suchen nach Informationen zu Fächerangebot, Beratung und Abschlüssen?

 

Schülerinnen und Schüler anderer Schulen mit der Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder der Versetzung in die Einführungsphase können sich am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium anmelden, um bei uns die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben.

Auf unserer Webseite finden Sie hierzu eine Vielzahl an Materialien und Möglichkeiten, die dabei helfen, vorab schon wichtige Fragen zu klären.

Wenn Sie darüber hinaus mehr erfahren und das NCG näher kennenlernen wollen, vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen Beratung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Oberstufe (allgemein)
Mit dem Übergang in die Oberstufe beginnt für die Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt in ihrem schulischen Leben.
Der Unterricht findet in den drei Jahren der Oberstufe nicht mehr im Klassenverband statt, sondern in einem Kurssystem, das sich ab der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskurse differenziert. Mit der Wahl ihrer Kurse legen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe unterschiedliche Schwerpunkte für ihren Weg zum Abitur innerhalb der Vorgaben, die von der Prüfungsordnung festgelegt sind.

 

Der Übergang zum Kurssystem setzt ein erhöhtes Maß an Selbstverantwortung voraus und hat ein Miteinander in wechselnden Lerngruppen innerhalb eines Jahrgangs zur Folge. Unsere pädagogischen Zielvorstellungen beinhalten daher auch die Begleitung zu mehr Selbstständigkeit, die Stärkung der eigenen Persönlichkeit und der Fähigkeit zur Selbstreflexion, die Übernahme von sozialer Verantwortung und die Toleranz im Umgang mit anderen.

Beratung am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium

Ein erfahrenes Team von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern kümmert sich im Oberstufenberatungsraum um die Belange der Schülerinnen und Schüler und bietet vielfältige Hilfen auf dem Weg bis zum Abitur. In der Regel ist es so, dass jeweils zwei Beratungslehrkräfte für einen Jahrgang zuständig sind und diesen über die drei Jahre der Oberstufe begleiten. Unser Ziel ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums zu verantwortlichen und solidarisch handelnden Persönlichkeiten entwickeln können.

Für die Belange der Studien- und Berufsorientierung gibt es am NCG speziell geschulte Lehrkräfte, die sich um alle Fragen rund um das Thema: „Was mache ich nach dem Abitur?“ kümmern. Auch wenn die Schullaufbahn nicht wie gewünscht verläuft, können sie über Alternativen wie den Weg in eine Berufsausbildung oder den Wechsel an eine andere Schulform informieren.

Der Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe ist in der Regel dreijährig. Unterteilt ist sie in die Einführungsphase (EF), in der Sie mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht werden, und die beiden Jahre der Qualifikationsphase (Q1 und Q2). Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase an, mit der im auslaufenden achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums (G8) die Vergabe des Mittleren Schulabschlusses (FOR) verbunden ist.

In den daran anschließenden vier Halbjahren der Qualifikationsphase werden dann bereits die Leistungen erbracht, die für die Zulassung zur Abiturprüfung erforderlich sind. Sie fließen in die Gesamtbewertung für das Abitur mit ein. Einen Überblick über den Aufbau der gymnasialen Oberstufe bietet die Homepage des Schulministeriums: Sekundarstufe II | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Die Einführungsphase

Mit der Einführungsphase beginnt für die Schülerinnen und Schüler der Weg durch die gymnasiale Oberstufe. Im Vorfeld wählen Sie 11 bis 12 Kurse und ggf. einen Vertiefungskurs. Im neuen Kursverband werden sie zunehmend an die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe herangeführt. Dabei helfen neben den Fachlehrkräften unserer Schule die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer aus dem Oberstufen-Beratungsteam. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen. In der Einführungsphase werden alle Fächer in Kursen unterrichtet, die pro Woche dreistündig stattfinden. Ausnahmen hiervon sind die neu einsetzende Fremdsprache (vierstündig) und die zweistündigen Vertiefungskurse, in denen in den Fächern Englisch und Mathematik je nach Bedarf mögliche Lücken aus der Sek. I nachgearbeitet und die Grundkenntnisse vertieft werden können. Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler des G-8-Bildungsgangs am Gymnasium den Mittleren Schulabschluss.

Einen Überblick über die Einführungsphase bieten auch die Broschüre des Schulministeriums Broschürenservice NRW : Msb-duesseldorf Shop - Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen. sowie die Präsentation der Einführungsveranstaltung. Diese finden Sie hier auch vertont als Video:

Das Dokument zur Kurswahl finden Sie hier: Dokument zur Kurswahl

 

Die Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase teilt sich in zwei die beiden Jahre Q1 und Q2, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Für die Berechnung der Zulassung zur Abiturprüfung bilden die Leistungen in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase die Grundlage. Innerhalb der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung zwischen den beiden Schuljahren. Schülerinnen und Schüler müssen in der Qualifikationsphase durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Aus den in der Einführungsphase belegten Fächern wählen Schülerinnen und Schüler ihre vier Abiturfächer, zwei Leistungskurse und zwei Grundkurse. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Vertiefungskurse und einen Projektkurs belegen.

Am Ende der Qualifikationsphase steht die Zulassung zur Abiturprüfung. Die Abiturprüfung selbst wird dann nach erfolgreicher Zulassung absolviert. Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in den einzelnen Kursen fließen zu zwei Drittel und die erzielten Leistungen im Abiturbereich zu einem Drittel in die Abiturnote mit ein.

Als weiterer Abschluss kann frühestens nah dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Die Bedingungen, die hierzu erfüllt werden müssen, und weitere Informationen zu diesem Schulabschluss sind hier zu finden: Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

 

Fächer

Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Die folgende Übersicht stellt das Angebot unserer Schule dar:

 

Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld:

Deutsch, Englisch, Französisch (fortgeführt aus Sek. I), Lateinisch (fortgeführt aus Sek. I), Spanisch (als neu einsetzende Fremdsprache ab der Einführungsphase), Hebräisch (als neu einsetzende Fremdsprache am Otto-Hahn-Gymnasium), Kunst, Musik, Literatur (nur in der Q1), Vokal- bzw. Instrumentalpraktische Kurs (nur in der Q1 für Teilnehmende an Chor und/oder Orchester/Band)

Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld:

Geschichte, Sozialwissenschaft, Erdkunde, Erziehungswissenschaften, Philosophie

Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld:

Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik

Ohne Aufgabenfeld:

Religion, Sport

Als Möglichkeit zur Ergänzung und Schwerpunktsetzung kommen mögliche Vertiefungs- und Projektkurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase je nach Angebot hinzu. Über die Inhalte der Fächer an unserer Schule können Sie sich über die entsprechende Seite des jeweiligen Faches auf unserer Homepage näher informieren.

Beim Angebot für die Leistungskurse orientieren wir uns im Wesentlichen an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Abiturjahrgangs. In den letzten Jahren sind neben den LK-Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik Leistungskurse auch in Biologie, Erdkunde, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geschichte, Chemie, Sport und Kunst eingerichtet worden, wobei nicht in jedem Jahrgang auch alle diese Fächer LK-Fächer waren. Dies hängt vornehmlich von der Zahl der Interessentinnen und Interessenten und damit indirekt von der Größe des jeweiligen Jahrgangs ab.

Das Entschuldigungsverfahren

Am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium gelten folgende Verfahrensregelung bei Unterrichtsversäumnissen und Klausurnachschriften in der Sekundarstufe II:

Versäumnis von Unterricht

Allgemein gilt: Schülerinnen oder Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht, an den Klausuren und an allen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die hier erbrachten Leistungen bilden die Grundlage für die Leistungsbewertung. Versäumen sie den Unterricht, sind sie verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten. Können Leistungen über einen längeren Zeitraum hinweg aus Gründen, die nicht vom Schüler oder von der Schülerin zu verantworten sind (z.B. im Falle einer längeren Erkrankung), nicht erbracht werden, kann die Lehrkraft den Leistungsstand durch eine mündliche Feststellungsprüfung ermitteln, die bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt wird.

Die Zahl der entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden wird auf Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen ausgewiesen.

Entschuldigt werden können nur solche Fehlzeiten, die nicht vom Schüler oder der Schülerin zu verantworten sind. Deshalb sind Gründe für das Fehlen wie das „Verschlafen“ oder das Verpassen des Busses keine Entschuldigungsgründe, denn dafür tragen Schülerinnen und Schüler selbst die Verantwortung.

Unentschuldigtes Fehlen, insbesondere dann, wenn es häufig auftritt, hat zahlreiche negative Konsequenzen: Sind Leistungen in einem Fach aus vom Schüler oder der Schülerin zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die Einzelleistung oder – bei zu häufigem unentschuldigten Fehlen– die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Es besteht dann auch nicht die Möglichkeit, nachträglich durch eine Nachklausur oder eine mündliche Feststellungsprüfung eine Leistungsbewertung für die Stunden zu erhalten, die man aus eigenem Verschulden versäumt hat. Das kann dazu führen, dass in der Qualifikationsphase die Abiturzulassung gefährdet ist, wenn ein Pflichtkurs mit null Punkten gewertet wird. Darüber hinaus sieht das Schulgesetz disziplinarische Maßnahmen bei gehäuften Verstößen gegen die Teilnahmepflicht am Unterricht vor, die bis zur Entlassung von der Schule reichen. Insbesondere kann die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

Im Nachhinein können nur Versäumnisse entschuldigt werden, die nicht vorhersehbar waren. In allen anderen Fällen muss im Vorfeld ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.

Sobald der Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine Schülerin gehäuft dem Unterricht ohne Entschuldigungsgrund fernbleibt oder die Entschuldigungsregeln missbraucht, kann seitens der Schule die Attestpflicht verhängt werden, was bedeutet, dass der Schule im Krankheitsfall als Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit vorgelegt werden muss.

Unvorhersehbares Fehlen (v.a. aus Krankheitsgründen)

Kann ein Schüler/eine Schülerin aus Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler bzw. die volljährige Schülerin die Schule unverzüglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter (02202) 96997 - 0. Bitte immer Name, Jahrgang und voraussichtliche Dauer des Fehlens angeben! Bei einem längeren Schulversäumnis z.B. wegen einer langwierigen Erkrankung ist der Schule nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung schriftlich oder per E-Mail vorzulegen.

Sobald sie die Schule wieder besuchen können, teilen entweder die Erziehungsberechtigten (nicht volljährig) oder die volljährigen Schüler/-innen allen Kurslehrkräften, deren Unterricht versäumt wurde, schriftlich den Grund für das Schulversäumnis auf dem Entschuldigungsformular mit. Als Entschuldigungsformulare sind die farbigen Vordrucke zu verwenden, die bei den Beratungslehrkräften erhältlich sind. In der Regel geschieht dies in der jeweils ersten Unterrichtsstunde nach dem Versäumnis. Die Kurslehrerinnen und –lehrer vermerken auf dem Entschuldigungsformular die Kenntnisnahme der Entschuldigung und notieren dies entsprechend in ihrer digitalen Kursmappe. Die Entschuldigung ist allen Kurslehrern bzw. Kurslehrerinnen, bei denen Unterricht oder Klausuren versäumt wurden, innerhalb von acht Tagen nach Wiederantritt des Unterrichts vorzulegen. Ist es innerhalb dieser Frist nicht möglich, weil die Lehrperson nicht erreichbar war, legt die Schülerin bzw. der Schüler das Entschuldigungsformular den für sie/ ihn zuständigen Beratungslehrkräften vor. Die von den Kurslehrern abgezeichneten Entschuldigungen müssen abschließend den Beratungslehrerinnen und lehrern der Jahrgangsstufe abgegeben werden. Hierzu gibt es einen Briefkasten vor dem Oberstufenbüro (R. F01). Die ausgefüllten Formulare dienen als Nachweis, dass das Entschuldigungsverfahren korrekt eingehalten wurde.

Erkrankt jemand im Laufe des Schultages während der Unterrichtszeit, muss das Verlassen der Schule durch Ausfüllen eines Fehlstundenformulars im Sekretariat angezeigt werden. Diese Mitteilung ersetzt nicht die Entschuldigung. Betrifft das vorzeitige Verlassen der Schule eine Klausur, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit für diesen Tag vorzulegen.

Ist am Tag eines Schulversäumnisses ein Klausurtermin angesetzt, muss die Schule unbedingt am Tag der Klausur bis zum Beginn der Klausur über den Grund des Fehlens informiert werden. Auch hier genügt zunächst einmal ein Anruf oder eine E-Mail. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern entschuldigen die Erziehungsberechtigten dann schriftlich auf dem Entschuldigungsformular unter Angabe des Grundes das Fehlen Ihres Kindes. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen ihre Erkrankung an Klausurtagen durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung belegen, die die Schulunfähigkeit für den Klausurtermin bescheinigt; eine einfache Bescheinigung über den Besuch der Sprechstunde reicht nicht aus.

Die Entschuldigung bzw. die ärztliche Bescheinigung wird dann so bald wie möglich zusammen mit dem Antrag, die Klausur nachzuschreiben, einem Beratungslehrer oder einer Beratungslehrerin übergeben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Schüler bzw. die Schülerin die Klausur nachschreiben. (siehe auch: Regelung für Klausuren)

Beurlaubungen:

Ist für die Schülein, den Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten absehbar, dass er oder sie die Schule für einen bestimmten Zeitraum aus wichtigen Gründen (z.B. familiäre Gründe, Vorstellungsgespräche, ehrenamtliche Aktivitäten, Vereinsveranstaltungen, Fahrprüfung) nicht besuchen kann, so stellen sie rechtzeitig, d.h. –wenn möglich– mindestens eine Woche vor dem Termin einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung und kündigen den betroffenen Kurslehrerinnen und Kurslehrern ihr Fehlen mündlich an. Antragsformulare für Beurlaubungen sind im Oberstufenberatungsraum erhältlich. Ein Antrag aus Beurlaubung kann genehmigt werden

  • bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Beratungslehrer,
  • bis zu zwei Monaten innerhalb eines Vierteljahres vom Schulleiter,

darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien ist eine Beurlaubung durch die Schulleitung nur in dringenden Ausnahmefällen zulässig. Arzttermine sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Bei der Beantragung von Beurlaubungen ist darauf zu achten, dass Klausurtermine nicht betroffen sind. Diese haben in der Regel Vorrang vor anderen Terminen.

Absehbare Fehlzeiten wegen außerunterrichtlicher schulischer Aktivitäten (Exkursionen, Proben, Schulsportwettkämpfe, Klausuren etc.) müssen in der vorhergehenden Stunde allen Fachlehrern mündlich mitgeteilt werden, die davon betroffen sind. Diese Stunden werden bei den Fehlzeiten, die auf den Zeugnissen und Leistungsübersichten ausgewiesen werden, nicht mitgezählt. Bitte weisen Sie Ihre Kurslehrer/innen ggf. noch einmal darauf hin.

Regelungen für Klausuren

Klausurtermine haben Vorrang vor anderen Terminen.

Es dürfen maximal drei Klausuren pro Kalenderwoche geschrieben werden.

An Tagen, an denen Klausuren von mindestens vier Stunden Dauer geschrieben werden, entfällt in der Stunde nach den Klausuren der Unterricht. Danach wird der Unterricht planmäßig fortgesetzt.

Während der Durchführung von Klausuren in Grundkursen findet der Unterricht der übrigen Kurse statt, wenn diese arbeitsfähig sind. Darüber entscheidet der Kurslehrer.

Die Schule bietet für jeden Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, einen Nachschreibtermin für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben und ihr Fehlen formgerecht gemeldet und belegt haben. Diese sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Nachschreibtermine für versäumte Klausuren werden nur von den Beratungslehrern festgesetzt; d.h. die Kurslehrerinnen und Kurslehrer können nur nach vorheriger Absprache mit den betreffenden Beratungslehrkräften und nach Überprüfung der Entschuldigung eventuell andere Termine mit Schülern oder Schülerinnen vereinbaren.

Wurde eine Klausur versäumt, ist es die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, die Beratungslehrkräfte darüber zu informieren und die Nachklausur zu beantragen. Das Antragsformular hierzu gibt es im Oberstufenberatungsraum.

Bedingungen in der unterrichtsfreien Zeit

Findet der Unterricht in einem Kurs nicht statt, weil beispielsweise eine Lehrperson erkrankt ist, so haben die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer die Pflicht, sich darüber zu informieren, ob die abwesende Lehrkraft für den Kurs Aufgaben hinterlegt hat. Diese Aufgaben sind dann selbstständig zu bearbeiten.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen in der unterrichtsfreien Zeit das Schulgelände verlassen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die folgende Richtlinie zur Schülerunfall­versicherung hin:

„Für Schüler der Sekundarstufe II, denen gestattet wird, in unterrichtsfreien Stunden oder Pausen das Schulgelände zu verlassen, besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich fort; das gilt jedoch nicht, wenn der erforderliche räumliche, zeitliche und innere Zusammenhang mit dem Schulbesuch – durch gezieltes Handeln erkennbar (z.B. Einkauf von Gegenständen für den häuslichen Bedarf) – unterbrochen oder beendet wird.“

 

Schullaufbahnplanung mit LuPO

Das Programm LuPO ist vom Schulministerium NRW entwickelt worden, um Schülerinnen und Schülern bei der Planung der Schullaufbahn zu helfen. In LuPO können alle Kurswahlen der Oberstufe eingegeben und die Schullaufbahn hinsichtlich aller Belegungsverpflichtungen überprüft werden.

Um das Programm nutzen zu können, müssen Sie die beiden verlinkten Dateien herunterladen. Klicken Sie dazu den Link mit der rechten Maustaste an und wählen Sie „Ziel speichern unter…“.

Mit der heruntergeladenen Datei (LuPO_NRW_SV.exe) können Sie das Programm direkt auf Ihrem PC starten. Beim Start des Programms werden Sie aufgefordert, eine Beratungsdatei mit der Dateiendung .lpo auszuwählen. Wählen Sie hier die heruntergeladene Beispielberatungsdatei aus und öffnen diese.

Bevor jetzt die Kurse der Oberstufe gewählt werden, muss in der Beispieldatei zunächst eingegeben werden, welche Fremdsprachen in der Sekundarstufe I gelernt wurden.

Kennzeichnen Sie hierzu in der Spalte „Fremdsprachen“ die bisher gelernten Fremdsprachen per Linksklick. Wählen Sie zunächst das Fach Englisch als erste Fremdsprache in der Spalte „Sprachenfolge“ und stellen danach in der Spalte „Ab Jg.“ ein, dass Englisch ab der 5.Klasse gelernt wurde.

Wiederholen Sie nun diesen Vorgang für die 2. Fremdsprache, also Latein oder Französisch ab der 5., 6. oder 7. Klasse . Wiederholen Sie diesen Vorgang nun gegebenenfalls erneut für die 3. Fremdsprache, falls in der Differenzierung in der Mittelstufe eine Fremdsprache gewählte wurde.

 

Nun können in der Spalte „EF.1“ die Kurse für das erste Halbjahr der Einführungskurse der Oberstufe gewählt werden. Die Wahl der Kurse erfolgt durch einen Rechtsklick auf das Feld in der Zeile des jeweiligen Faches.

Zwei Kurse sind hier bereits automatisch für jede Schülerin/jeden Schüler gewählt: Die Felder für Deutsch und Mathematik enthalten bereits die Abkürzung „S“. Die im Programm verwendeten Abkürzungen stehen für: Grundkurs mündlich (M), Grundkurs schriftlich (S), Leistungskurs (LK) und Zusatzkurs Geschichte oder Sozialwissenschaften in Q2 (ZK). Durch mehrfachen Rechtsklick kann man zwischen den verschiedenen Möglichkeiten S, M und LK wechseln oder den Eintrag der Wahl wieder löschen. Die Wahl der Kurse in EF.1 kann abgeschlossen werden, wenn alle Belegungsverpflichtungen erfüllt sind, was sehr übersichtlich in dem großen Feld „Belegungsverpflichtungen“ rechts kontrolliert werden kann.

 

Ist dieses Feld leer, sind alle Bedingungen erfüllt. In der Leiste ganz unten kann zudem an den Farben dort kontrolliert werden, ob genug Kurse und Wochenstunden belegt wurden. Rot bedeutet, dass nicht alle Bedingungen erfüllt sind; grün, dass alles in Ordnung ist.

 

Um die Schullaufbahn insgesamt zu planen, schreiben Sie nun die Kurse aus EF.1 für die gesamte Oberstufe hoch. Klicken Sie dazu den Button „Hochschreiben von EF.1 bis Q2.2“ an. Nun sind die bisher gewählten Kurse weiter belegt worden, aber auch bereits einige Abwahlen vorgenommen worden. Im Feld „Belegungsverpflichtungen“ rechts sind jetzt neue Fehlermeldungen zu sehen. Es müssen noch die Leistungskurse und Abiturfächer festgelegt werden. Wählen Sie zuerst zwei Kurse per Rechtsklick im Feld Q1.1 des jeweiligen Faches als LK aus. Achten Sie auf die Stundenzahl, die in der Regel 34 oder 35 Wochenstunden betragen sollte. Gegebenenfalls können Sie Kurse nicht fortsetzen, da sonst die Wochenstundenzahl zu hoch würde.

Bestimmen sie danach noch das dritte und das vierte Abiturfach durch einen Klick in der Spalte „Abiturfächer“ bei den gewünschten Fächern. Prüfen Sie zum Abschluss, ob die Felder „Belegungsverpflichtungen“ und „Klausurverpflichtungen“ noch Fehlermeldungen enthalten, und korrigieren diese gegebenenfalls.

Ein Speichern der Datei ist nicht notwendig, LuPO speichert alle Eingaben automatisch. Zur Vorbereitung des Gesprächs mit den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern sollte die Testwahl ausgedruckt werden, was über das Druckersymbol oben rechts geschieht.

Hier finden Sie die verschienden Dateien zur Laufbahnplanung der gymnasialen Oberstufe:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungslehrkräfte des Oberstufenberatungsteams.

 

Anmeldung zur Oberstufe

Sie befinden sich im letzten Jahr der Sekundarstufe I und überlegen, ob Sie an unserer Schule die Oberstufe besuchen und das Abitur ablegen möchten?

 

Vereinbaren Sie gerne über unser Sekretariat einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei unserem Oberstufenkoordinator, Herrn Stracke.

Zu dem Beratungsgespräch kann bereits mitgebracht werden:

  • Ein ausgefüllter Anmeldeantrag
  • Das letzte Zeugnis

Eine gute Möglichkeit, sich über das NCG zu informieren, besteht auf dem Informationsabend für Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern, der in der Regel in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien durchgeführt wird. Ort und Zeit entnehmen Sie bitte dem Jahresterminplan unserer Schule.

Nach der Anmeldung gibt es eine individuelle Information zur Schullaufbahn und Laufbahnberatung durch die Stufenleitung.

Über den Anmeldeantrag kann erst dann endgültig entschieden werden, wenn das Zeugnis mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vorliegt („Q-Vermerk“).

 

 

Unsere aktuellen Beiträge

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  2. Fax: (02202) 96997 - 39
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  5. sekretariat@ncg-online.de
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